WKOÖ Fahrzeughandel | Webinar: Gewährleistung ab 1.1.2022 in der KFZ-Branche

Neuerungen und Praxistipps

Kapitel

KI ZUSAMMENFASSUNG

Das Webinar erläutert die ab dem 1. Januar 2022 geltenden neuen Gewährleistungsbestimmungen im Fahrzeughandel, die durch EU-Richtlinien harmonisiert wurden. Wesentliche Neuerungen für B2C-Geschäfte sind die Verlängerung der Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate sowie neue Regelungen zu digitalen Dienstleistungen und dem Mangelbegriff. Die Gewährleistungsfrist bleibt grundsätzlich zweijährig, wobei bei Mängeln zunächst eine Verbesserung oder ein Austausch und erst in einer zweiten Stufe eine Preisminderung oder Vertragsauflösung als Behelfe zur Verfügung stehen.

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17. Februar 2022

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