Die komplette Neufassung des TKG ist nicht nur eine Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben, sondern enthält auch einige wichtige Elemente, die der nationale Gesetzgeber gestaltet hat. So gibt es Neuerungen im Kapitel zu den Leitungsrechten, unter denen das neue Standortrecht für Antennentragemasten herausragt. Dazu kommen wichtige Klarstellungen für die Inanspruchnahme von Eigentum der öffentlichen Hand. Und auch zur Frage der Haftung bei Leitungsschäden gibt es Neuformulierungen im Gesetz. Ganz neu ist, dass nun auch Klein- und Kleinstunternehmen in den Schutz von vielen konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen einbezogen wurden. Hier gibt es die Möglichkeit eines Opt-Outs, wobei einiges zu beachten ist. Das gilt auch hinsichtlich der Ausgestaltung der AGB und deren Anzeige bei der Regulierungsbehörde. Im Konsumentenkapitel steht die neue Verpflichtung zur Vertragszusammenfassung im Mittelpunkt. Hier gibt es einiges zu beachten.
Kapitel
KI ZUSAMMENFASSUNG
Das am 1. November 2021 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz setzt den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation um, um die Konnektivität zu fördern und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören das neue Standortrecht für Antennenträger sowie verstärkte Regelungen zur Netzsicherheit bei kritischen Infrastrukturen. Zudem wird der Konsumentenschutz auf Kleinst- und Kleinunternehmen ausgeweitet, während die Bestimmungen zu Leitungsrechten hinsichtlich der Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Eigentum präzisiert wurden.
