KI ZUSAMMENFASSUNG
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Regelung zur Trinkgeldpauschale in Österreich geändert, um durch den Wegfall der Öffnungsklausel nach oben mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zu vereinfachen. Während bei geringeren Beträgen eine Opting-Out-Regelung möglich ist, entfallen künftig Nachzahlungen, wenn das tatsächliche Trinkgeld die Pauschale übersteigt. Damit Trinkgelder steuerfrei bleiben, müssen sie freiwillig, ortsüblich und ohne Rechtsanspruch von dritter Seite gewährt werden sowie dürfen nicht vom Arbeitgeber garantiert sein.
